Der Gleisbau in Richtung Kohlmühle
rückt seit Herbst 2017 wieder intensiv in den Focus der Vereinsarbeit.
Nach ausführlicher Auswertung der bisherigen Ergebnisse in dem
Verfahren mit der Landesdirektion, haben wir aufgrund der neuen
Erkenntnisse eine neue Strategie erarbeitet.
Vorbereitend wurden diverse Termine mit anderen Stellen
wahrgenommen und Lösungswege erarbeitet. Ziel ist noch immer eine
einvernehmliche und für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden.
Leider müssen auch dafür wieder nicht unerhebliche finanzielle Mittel
in die Hand genommen werden. Ob wir wie gehabt stillschweigen über
das laufende Verfahren wahren, oder bei Bedarf dieses mal auch
öffentlich unsere Position vertreten, werden wir je nach Sachlage
entscheiden.
Verein legt Widerspruch zum neuen Regionalplan der
Landesdirektion ein
Ende Januar 2018 legte der Verein Widerspruch gegen ein weiteres
geplantes Naturschutzgebiet im Bereich des Schwarzbachtales ein.
Betroffen wären die Bahngrundstücke unterhalb des Maulbergtunnel.
Wir haben erneut auf die seit 1897 bestehende Widmung als
Eisenbahn und die geplante Wiederinstandsetzng der Strecke
verwiesen. Unterstützung erhalten wir dazu auch von der Stadt
Hohnstein.
Am 21.11.2019 veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen eine
Pressemitteilung mit dem Titel
„Weiterbau der Schwarzbachtalbahn in Richtung Süden ist
nicht genehmigungsfähig „
Zur Pressemitteilung hier entlang…!
Für den Schwarzbachbahn e.V. ist dies ein unerwartetes Vorgehen der
LDS, den Vorgang auf diese Art öffentlich zu machen. Zuvor war im
Gespräch zwischen beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden.
Überrascht und enttäuscht ist der Schwarzbachbahn e.V. über die
Entscheidung und die dazu führende Begründung.
Selbstverständlich ging der Verein fristwahrend in den
Widerspruch, und hält an seinem Ziel fest, die Bahn wieder durch
das Schwarzbachtal fahren zu lassen.
Zur besseren Einordnung und Begründung des Widerspruches suchte
sich der Verein Rat bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und
Eisenbahnrecht. Dieser lies sich die uns unbekannten Unterlagen der
Landesdirektion zur Einsichtnahme schicken und hat seine Ergebnisse
in die Bgründung des Widerspruches einfließen lassen.
Mit Blick auf das laufende Verfahren möchte der Verein aus seiner Sicht
aktuell nicht näher auf Details eingehen.
Dazu ein Text aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Veröffentlichung des im Stadtrat am 18.12.2019 beschlossenen
Schreibens an Landesregierung An die Sächsischen Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft für Wirtschaft und Arbeit für Infrastruktur
und ländlichen Raum und des Innern
Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat der Stadt Hohnstein
richtet sich mit Beschluss vom 18.12.2019 mit folgendem Sachverhalt
an Sie und fordert Sie zum Handeln auf. Mit Entscheidung Nr. C45_DD-
8842.30/73/15 vom 05.11.2019 der Landesdirektion Sachsen, Referat 45
Naturschutz und Landschaftspflege, wurde dem
Schwarzbachbahnverein e. V. der beabsichtigte Wiederaufbau des
Bahnkörpers im Schwarzbachtal versagt. Die Stadträte sind fassungslos
über die Entscheidung der Landesdirektion. Der Wiederaufbau der
Schwarzbachbahn ist ein klarer öffentlicher Wille. Im
Flächennutzungsplan, im Stadtentwicklungskonzept und im
Erholungsortentwicklungskonzept der Stadt Hohnstein ist dieses Ziel
festgeschrieben. Auch im Regionalplan „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“
und im Tourismusleitbild 2025 des Tourismusverbandes Sächsische
Schweiz ist der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn von Kohlmühle
über Lohsdorf nach Hohnstein verankert und bestätigt. Das durch die
Landesdirektion unterstellte mangelnde öffentliche Interesse entbehrt
hiermit jeglicher Grundlage. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wurde der
Stadt Hohnstein durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr die Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen
Eisenbahninfrastruktur Goßdorf/ Kohlmühle – Lohsdorf – Hohnstein
gemäß § 5 AEG erteilt. Grundlage dieser Genehmigung ist der rechtliche
Bestand der Infrastruktur als gewidmete Bahninfrastruktur. Daraus
geht hervor, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um einen nach § 18
AEG planfeststellungspflichtigen Neubau eines Verkehrsweges handelt,
sondern lediglich um eine Wiederherstellung des planungsrechtlich
gedeckten betriebsfähigen Sollzustandes. Diese Rechtsauffassung teilt
das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,
wie dies auch in der Nachricht des SMWA vom 17.11.2014 an das SMUL
Referat 57 mitgeteilt wurde. Damit ist § 12 Nr. 5 VO NLPR nicht
anzuwenden. Die Annahme der Landesdirektion, dass es sich um einen
völligen Neubau einer Bahnstrecke handelt ist demnach nicht
zutreffend. Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebes ist nach §7 f AEG ein
genehmigungspflichtiger Vorgang, bei dem die zuständigen
Naturschutzbehörden beteiligt werden. Ein naturschutzrechtliches
Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 4 SächsNatSchG i.V.m. § 17
Abs. 1 BNatSchG ist hier nicht erforderlich. Aufgrund dieser
Fehleinschätzung, eisenbahnrechtliche Aspekte hier nicht in Betracht
ziehen zu wollen wird die gesamte Maßnahme als Eingriff gemäß § 14
Abs. 1 BNatSchG gewertet. Dieser Einschätzung wird aufgrund der
rechtlichen Einordnung der Grundstücke als für den Bahnzweck
gewidmet widersprochen. Zu gleichem Ergebnis kam auch die Untere
Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 22.10.2019 gegenüber
dem Schwarzbachbahnverein. Der Schwarzbachbahnverein hat gegen
die Entscheidung der Landesdirektion Widerspruch eingelegt. Auch
dem Vorwurf der angeblichen Unvollständigkeit der Unterlagen und
Gutachten widerspricht der Verein. Der Verein hat in Absprache mit der
Landesdirektion unabhängige und anerkannte Gutachter bemüht und
die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend den Forderungen der
Landesdirektion überarbeiten lassen sowie durch einen
Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzen lassen. Dafür hat der
Verein nahezu 15.000 Euro aufgewendet. Die Stadt Hohnstein
unterstützt den Verein vollumfänglich bei seinen Bemühungen. Die
Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der
Verhinderung der kommunalen und touristischen Entwicklung in der
Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der Nationalparkregion
Sächsische Schweiz. Erst kürzlich hat uns die Eröffnung des
Klettermuseums in Bad Schandau am 01.11.2019 wieder daran
erinnert. Das Kletterprojekt Hohnstein mit Klettergarten und
Klettermuseum mit unserem tschechischen Partner aus Turnov ist an
der Ablehnung des Klettergartens am Burgfelsen durch die
Landesdirektion im Jahr 2011/2012 gescheitert. Das EU-Interreg-Projekt
war von uns weit vorbereitet und wäre ein Nutzungsbaustein für die
Burg Hohnstein gewesen. Wir waren dankbar, dass die Stadt Bad
Schandau dann als deutscher Projektpartner für Hohnstein
eingesprungen ist. Nun steht die Ausstellung in Bad Schandau. Das
betrübt uns sehr. Umso mehr ärgert uns diese erneute Ablehnung
eines weiteren Hohnsteiner Projektes durch die Obere
Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz
in der Gebietsabgrenzung und den Regelungen in der Verordnung
hemmt unsere kommunale Entwicklung. Bereits mit unserer
Stellungnahme zum Rahmenkonzept des Landschaftsschutzgebietes
vom 29.02.2012 und dann wiederholt mit Schreiben vom 10.04.2015
haben wir auf die Problematik in unserer Stadt aufmerksam gemacht.
Aber „naturschutzpolitische Fragen“ wurden in der Abwägung der
Nationalparkverwaltung ja nicht beantwortet. Anbei senden wir Ihnen
weitere Projekte und deren Probleme beispielhaft zur Kenntnis.
Wir fordern Sie hiermit auf, dienst- und fachaufsichtlich dafür zu
sorgen, dass in der Landesdirektion die Grundsätze von
Verwaltungshandeln, nämlich Recht- und Gesetzmäßigkeit, eingehalten
werden. Das SMWA hat unmissverständlich festgestellt, dass es sich bei
der Strecke (unabhängig vom derzeitigen Zustand) um eine gewidmete