Unsere Projekte
Der Gleisbau in Richtung Kohlmühle
rückt seit Herbst 2017 wieder intensiv in den Focus der Vereinsarbeit.
Nach ausführlicher Auswertung der bisherigen Ergebnisse in dem Verfahren mit der
Landesdirektion, haben wir aufgrund der neuen Erkenntnisse eine neue Strategie erarbeitet.
Vorbereitend wurden diverse Termine mit anderen Stellen wahrgenommen und Lösungswege
erarbeitet. Ziel ist noch immer eine einvernehmliche und für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu
finden. Leider müssen auch dafür wieder nicht unerhebliche finanzielle Mittel in die Hand
genommen werden. Ob wir wie gehabt stillschweigen über das laufende Verfahren wahren, oder
bei Bedarf dieses mal auch öffentlich unsere Position vertreten, werden wir je nach Sachlage
entscheiden.
Verein legt Widerspruch zum neuen Regionalplan der Landesdirektion ein
Ende Januar 2018 legte der Verein Widerspruch gegen ein weiteres geplantes Naturschutzgebiet im
Bereich des Schwarzbachtales ein. Betroffen wären die Bahngrundstücke unterhalb des
Maulbergtunnel. Wir haben erneut auf die seit 1897 bestehende Widmung als Eisenbahn und die
geplante Wiederinstandsetzng der Strecke verwiesen. Unterstützung erhalten wir dazu auch von
der Stadt Hohnstein.
Am 21.11.2019 veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen eine Pressemitteilung mit dem
Titel
„Weiterbau der Schwarzbachtalbahn in Richtung Süden ist nicht
genehmigungsfähig „
Zur Pressemitteilung hier entlang…!
Für den Schwarzbachbahn e.V. ist dies ein unerwartetes Vorgehen der LDS, den Vorgang auf diese
Art öffentlich zu machen. Zuvor war im Gespräch zwischen beiden Seiten Stillschweigen vereinbart
worden.
Überrascht und enttäuscht ist der Schwarzbachbahn e.V. über die Entscheidung und die dazu
führende Begründung.
Selbstverständlich ging der Verein fristwahrend in den Widerspruch, und hält an seinem Ziel
fest, die Bahn wieder durch das Schwarzbachtal fahren zu lassen.
Zur besseren Einordnung und Begründung des Widerspruches suchte sich der Verein Rat bei
einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Eisenbahnrecht. Dieser lies sich die uns unbekannten
Unterlagen der Landesdirektion zur Einsichtnahme schicken und hat seine Ergebnisse in die
Bgründung des Widerspruches einfließen lassen.
Mit Blick auf das laufende Verfahren möchte der Verein aus seiner Sicht aktuell nicht näher auf
Details eingehen.
Dazu ein Text aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Veröffentlichung des im Stadtrat am 18.12.2019 beschlossenen Schreibens an Landesregierung An
die Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft für Wirtschaft und Arbeit für
Infrastruktur und ländlichen Raum und des Innern
Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat der Stadt Hohnstein richtet sich mit Beschluss vom
18.12.2019 mit folgendem Sachverhalt an Sie und fordert Sie zum Handeln auf. Mit Entscheidung
Nr. C45_DD-8842.30/73/15 vom 05.11.2019 der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz
und Landschaftspflege, wurde dem Schwarzbachbahnverein e. V. der beabsichtigte Wiederaufbau
des Bahnkörpers im Schwarzbachtal versagt. Die Stadträte sind fassungslos über die Entscheidung
der Landesdirektion. Der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn ist ein klarer öffentlicher Wille. Im
Flächennutzungsplan, im Stadtentwicklungskonzept und im Erholungsortentwicklungskonzept der
Stadt Hohnstein ist dieses Ziel festgeschrieben. Auch im Regionalplan „Oberes
Elbtal/Osterzgebirge“ und im Tourismusleitbild 2025 des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz
ist der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn von Kohlmühle über Lohsdorf nach Hohnstein
verankert und bestätigt. Das durch die Landesdirektion unterstellte mangelnde öffentliche
Interesse entbehrt hiermit jeglicher Grundlage. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wurde der Stadt
Hohnstein durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die
Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Goßdorf/ Kohlmühle –
Lohsdorf – Hohnstein gemäß § 5 AEG erteilt. Grundlage dieser Genehmigung ist der rechtliche
Bestand der Infrastruktur als gewidmete Bahninfrastruktur. Daraus geht hervor, dass es sich bei
dem Vorhaben nicht um einen nach § 18 AEG planfeststellungspflichtigen Neubau eines
Verkehrsweges handelt, sondern lediglich um eine Wiederherstellung des planungsrechtlich
gedeckten betriebsfähigen Sollzustandes. Diese Rechtsauffassung teilt das Sächsische
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wie dies auch in der Nachricht des SMWA
vom 17.11.2014 an das SMUL Referat 57 mitgeteilt wurde. Damit ist § 12 Nr. 5 VO NLPR nicht
anzuwenden. Die Annahme der Landesdirektion, dass es sich um einen völligen Neubau einer
Bahnstrecke handelt ist demnach nicht zutreffend. Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebes ist nach
§7 f AEG ein genehmigungspflichtiger Vorgang, bei dem die zuständigen Naturschutzbehörden
beteiligt werden. Ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 4
SächsNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 1 BNatSchG ist hier nicht erforderlich. Aufgrund dieser
Fehleinschätzung, eisenbahnrechtliche Aspekte hier nicht in Betracht ziehen zu wollen wird die
gesamte Maßnahme als Eingriff gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG gewertet. Dieser Einschätzung wird
aufgrund der rechtlichen Einordnung der Grundstücke als für den Bahnzweck gewidmet
widersprochen. Zu gleichem Ergebnis kam auch die Untere Naturschutzbehörde in ihrer
Stellungnahme vom 22.10.2019 gegenüber dem Schwarzbachbahnverein. Der
Schwarzbachbahnverein hat gegen die Entscheidung der Landesdirektion Widerspruch eingelegt.
Auch dem Vorwurf der angeblichen Unvollständigkeit der Unterlagen und Gutachten widerspricht
der Verein. Der Verein hat in Absprache mit der Landesdirektion unabhängige und anerkannte
Gutachter bemüht und die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend den Forderungen der
Landesdirektion überarbeiten lassen sowie durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan
ergänzen lassen. Dafür hat der Verein nahezu 15.000 Euro aufgewendet. Die Stadt Hohnstein
unterstützt den Verein vollumfänglich bei seinen Bemühungen. Die Entscheidung der
Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der Verhinderung der kommunalen und
touristischen Entwicklung in der Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der
Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Erst kürzlich hat uns die Eröffnung des Klettermuseums in
Bad Schandau am 01.11.2019 wieder daran erinnert. Das Kletterprojekt Hohnstein mit
Klettergarten und Klettermuseum mit unserem tschechischen Partner aus Turnov ist an der
Ablehnung des Klettergartens am Burgfelsen durch die Landesdirektion im Jahr 2011/2012
gescheitert. Das EU-Interreg-Projekt war von uns weit vorbereitet und wäre ein Nutzungsbaustein
für die Burg Hohnstein gewesen. Wir waren dankbar, dass die Stadt Bad Schandau dann als
deutscher Projektpartner für Hohnstein eingesprungen ist. Nun steht die Ausstellung in Bad
Schandau. Das betrübt uns sehr. Umso mehr ärgert uns diese erneute Ablehnung eines weiteren
Hohnsteiner Projektes durch die Obere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet
Sächsische Schweiz in der Gebietsabgrenzung und den Regelungen in der Verordnung hemmt
unsere kommunale Entwicklung. Bereits mit unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept des
Landschaftsschutzgebietes vom 29.02.2012 und dann wiederholt mit Schreiben vom 10.04.2015
haben wir auf die Problematik in unserer Stadt aufmerksam gemacht. Aber „naturschutzpolitische
Fragen“ wurden in der Abwägung der Nationalparkverwaltung ja nicht beantwortet. Anbei senden
wir Ihnen weitere Projekte und deren Probleme beispielhaft zur Kenntnis.
Wir fordern Sie hiermit auf, dienst- und fachaufsichtlich dafür zu sorgen, dass in der
Landesdirektion die Grundsätze von Verwaltungshandeln, nämlich Recht- und Gesetzmäßigkeit,
eingehalten werden. Das SMWA hat unmissverständlich festgestellt, dass es sich bei der Strecke
(unabhängig vom derzeitigen Zustand) um eine gewidmete Bahnstrecke handelt. Die Entscheidung
der Landesdirektion vom 05.11.2019 ist rechtswidrig und aufzuheben.
Weiterhin bitten wir Sie hinsichtlich der generellen Problematik der
Nationalparkregionsverordnung und deren Gebietsabgrenzung mit uns bis zum 31.03.2020 in
einen Dialog zu treten.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Daniel Brade im Auftrag des Stadtrates der Stadt Hohnstein
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden…