Die Schwarzbachbahn

Unsere Projekte

Der Gleisbau in Richtung Kohlmühle

rückt seit Herbst 2017 wieder intensiv in den Focus der Vereinsarbeit. Nach ausführlicher Auswertung der bisherigen Ergebnisse in dem Verfahren mit der Landesdirektion, haben wir aufgrund der neuen Erkenntnisse eine neue Strategie erarbeitet. Vorbereitend wurden diverse Termine mit anderen Stellen wahrgenommen und Lösungswege erarbeitet. Ziel ist noch immer eine einvernehmliche und für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden. Leider müssen auch dafür wieder nicht unerhebliche finanzielle Mittel in die Hand genommen werden. Ob wir wie gehabt stillschweigen über das laufende Verfahren wahren, oder bei Bedarf dieses mal auch öffentlich unsere Position vertreten, werden wir je nach Sachlage entscheiden.

Verein legt Widerspruch zum neuen Regionalplan der Landesdirektion ein

Ende Januar 2018 legte der Verein Widerspruch gegen ein weiteres geplantes Naturschutzgebiet im Bereich des Schwarzbachtales ein. Betroffen wären die Bahngrundstücke unterhalb des Maulbergtunnel. Wir haben erneut auf die seit 1897 bestehende Widmung als Eisenbahn und die geplante Wiederinstandsetzng der Strecke verwiesen. Unterstützung erhalten wir dazu auch von der Stadt Hohnstein.
Dampf in der Sächsischen Schweiz Schwarzbachbahn Schmalspurbahn Goßdorf-Kohlmühle - Hohnstein

Am 21.11.2019 veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen eine Pressemitteilung mit dem

Titel

„Weiterbau der Schwarzbachtalbahn in Richtung Süden ist nicht

genehmigungsfähig „

Zur Pressemitteilung hier entlang…! Für den Schwarzbachbahn e.V. ist dies ein unerwartetes Vorgehen der LDS, den Vorgang auf diese Art öffentlich zu machen. Zuvor war im Gespräch zwischen beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden. Überrascht und enttäuscht ist der Schwarzbachbahn e.V. über die Entscheidung und die dazu führende Begründung.

Selbstverständlich ging der Verein fristwahrend in den Widerspruch, und hält an seinem Ziel

fest, die Bahn wieder durch das Schwarzbachtal fahren zu lassen.

Zur besseren Einordnung und Begründung des Widerspruches suchte sich der Verein Rat bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Eisenbahnrecht. Dieser lies sich die uns unbekannten Unterlagen der Landesdirektion zur Einsichtnahme schicken und hat seine Ergebnisse in die Bgründung des Widerspruches einfließen lassen. Mit Blick auf das laufende Verfahren möchte der Verein aus seiner Sicht aktuell nicht näher auf Details eingehen.

Dazu ein Text aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein

Veröffentlichung des im Stadtrat am 18.12.2019 beschlossenen Schreibens an Landesregierung An die Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft für Wirtschaft und Arbeit für Infrastruktur und ländlichen Raum und des Innern Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat der Stadt Hohnstein richtet sich mit Beschluss vom 18.12.2019 mit folgendem Sachverhalt an Sie und fordert Sie zum Handeln auf. Mit Entscheidung Nr. C45_DD-8842.30/73/15 vom 05.11.2019 der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz und Landschaftspflege, wurde dem Schwarzbachbahnverein e. V. der beabsichtigte Wiederaufbau des Bahnkörpers im Schwarzbachtal versagt. Die Stadträte sind fassungslos über die Entscheidung der Landesdirektion. Der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn ist ein klarer öffentlicher Wille. Im Flächennutzungsplan, im Stadtentwicklungskonzept und im Erholungsortentwicklungskonzept der Stadt Hohnstein ist dieses Ziel festgeschrieben. Auch im Regionalplan „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ und im Tourismusleitbild 2025 des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz ist der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn von Kohlmühle über Lohsdorf nach Hohnstein verankert und bestätigt. Das durch die Landesdirektion unterstellte mangelnde öffentliche Interesse entbehrt hiermit jeglicher Grundlage. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wurde der Stadt Hohnstein durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Goßdorf/ Kohlmühle – Lohsdorf – Hohnstein gemäß § 5 AEG erteilt. Grundlage dieser Genehmigung ist der rechtliche Bestand der Infrastruktur als gewidmete Bahninfrastruktur. Daraus geht hervor, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um einen nach § 18 AEG planfeststellungspflichtigen Neubau eines Verkehrsweges handelt, sondern lediglich um eine Wiederherstellung des planungsrechtlich gedeckten betriebsfähigen Sollzustandes. Diese Rechtsauffassung teilt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wie dies auch in der Nachricht des SMWA vom 17.11.2014 an das SMUL Referat 57 mitgeteilt wurde. Damit ist § 12 Nr. 5 VO NLPR nicht anzuwenden. Die Annahme der Landesdirektion, dass es sich um einen völligen Neubau einer Bahnstrecke handelt ist demnach nicht zutreffend. Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebes ist nach §7 f AEG ein genehmigungspflichtiger Vorgang, bei dem die zuständigen Naturschutzbehörden beteiligt werden. Ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 4 SächsNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 1 BNatSchG ist hier nicht erforderlich. Aufgrund dieser Fehleinschätzung, eisenbahnrechtliche Aspekte hier nicht in Betracht ziehen zu wollen wird die gesamte Maßnahme als Eingriff gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG gewertet. Dieser Einschätzung wird aufgrund der rechtlichen Einordnung der Grundstücke als für den Bahnzweck gewidmet widersprochen. Zu gleichem Ergebnis kam auch die Untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 22.10.2019 gegenüber dem Schwarzbachbahnverein. Der Schwarzbachbahnverein hat gegen die Entscheidung der Landesdirektion Widerspruch eingelegt. Auch dem Vorwurf der angeblichen Unvollständigkeit der Unterlagen und Gutachten widerspricht der Verein. Der Verein hat in Absprache mit der Landesdirektion unabhängige und anerkannte Gutachter bemüht und die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend den Forderungen der Landesdirektion überarbeiten lassen sowie durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzen lassen. Dafür hat der Verein nahezu 15.000 Euro aufgewendet. Die Stadt Hohnstein unterstützt den Verein vollumfänglich bei seinen Bemühungen. Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der Verhinderung der kommunalen und touristischen Entwicklung in der Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Erst kürzlich hat uns die Eröffnung des Klettermuseums in Bad Schandau am 01.11.2019 wieder daran erinnert. Das Kletterprojekt Hohnstein mit Klettergarten und Klettermuseum mit unserem tschechischen Partner aus Turnov ist an der Ablehnung des Klettergartens am Burgfelsen durch die Landesdirektion im Jahr 2011/2012 gescheitert. Das EU-Interreg-Projekt war von uns weit vorbereitet und wäre ein Nutzungsbaustein für die Burg Hohnstein gewesen. Wir waren dankbar, dass die Stadt Bad Schandau dann als deutscher Projektpartner für Hohnstein eingesprungen ist. Nun steht die Ausstellung in Bad Schandau. Das betrübt uns sehr. Umso mehr ärgert uns diese erneute Ablehnung eines weiteren Hohnsteiner Projektes durch die Obere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz in der Gebietsabgrenzung und den Regelungen in der Verordnung hemmt unsere kommunale Entwicklung. Bereits mit unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept des Landschaftsschutzgebietes vom 29.02.2012 und dann wiederholt mit Schreiben vom 10.04.2015 haben wir auf die Problematik in unserer Stadt aufmerksam gemacht. Aber „naturschutzpolitische Fragen“ wurden in der Abwägung der Nationalparkverwaltung ja nicht beantwortet. Anbei senden wir Ihnen weitere Projekte und deren Probleme beispielhaft zur Kenntnis. Wir fordern Sie hiermit auf, dienst- und fachaufsichtlich dafür zu sorgen, dass in der Landesdirektion die Grundsätze von Verwaltungshandeln, nämlich Recht- und Gesetzmäßigkeit, eingehalten werden. Das SMWA hat unmissverständlich festgestellt, dass es sich bei der Strecke (unabhängig vom derzeitigen Zustand) um eine gewidmete Bahnstrecke handelt. Die Entscheidung der Landesdirektion vom 05.11.2019 ist rechtswidrig und aufzuheben. Weiterhin bitten wir Sie hinsichtlich der generellen Problematik der Nationalparkregionsverordnung und deren Gebietsabgrenzung mit uns bis zum 31.03.2020 in einen Dialog zu treten. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Daniel Brade im Auftrag des Stadtrates der Stadt Hohnstein Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden…
© 2017 - 2022 Schwarzbachbahn e.V.

Der Gleisbau in Richtung Kohlmühle

rückt seit Herbst 2017 wieder intensiv in den Focus der Vereinsarbeit. Nach ausführlicher Auswertung der bisherigen Ergebnisse in dem Verfahren mit der Landesdirektion, haben wir aufgrund der neuen Erkenntnisse eine neue Strategie erarbeitet. Vorbereitend wurden diverse Termine mit anderen Stellen wahrgenommen und Lösungswege erarbeitet. Ziel ist noch immer eine einvernehmliche und für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu finden. Leider müssen auch dafür wieder nicht unerhebliche finanzielle Mittel in die Hand genommen werden. Ob wir wie gehabt stillschweigen über das laufende Verfahren wahren, oder bei Bedarf dieses mal auch öffentlich unsere Position vertreten, werden wir je nach Sachlage entscheiden.

Verein legt Widerspruch zum neuen Regionalplan der Landesdirektion

ein

Ende Januar 2018 legte der Verein Widerspruch gegen ein weiteres geplantes Naturschutzgebiet im Bereich des Schwarzbachtales ein. Betroffen wären die Bahngrundstücke unterhalb des Maulbergtunnel. Wir haben erneut auf die seit 1897 bestehende Widmung als Eisenbahn und die geplante Wiederinstandsetzng der Strecke verwiesen. Unterstützung erhalten wir dazu auch von der Stadt Hohnstein.
Dampf in der Sächsischen Schweiz Schwarzbachbahn Schmalspurbahn Goßdorf-Kohlmühle - Hohnstein

Am 21.11.2019 veröffentlichte die Landesdirektion Sachsen eine

Pressemitteilung mit dem Titel

„Weiterbau der Schwarzbachtalbahn in Richtung Süden ist

nicht genehmigungsfähig „

Zur Pressemitteilung hier entlang…! Für den Schwarzbachbahn e.V. ist dies ein unerwartetes Vorgehen der LDS, den Vorgang auf diese Art öffentlich zu machen. Zuvor war im Gespräch zwischen beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden. Überrascht und enttäuscht ist der Schwarzbachbahn e.V. über die Entscheidung und die dazu führende Begründung.

Selbstverständlich ging der Verein fristwahrend in den Widerspruch,

und hält an seinem Ziel fest, die Bahn wieder durch das Schwarzbachtal

fahren zu lassen.

Zur besseren Einordnung und Begründung des Widerspruches suchte sich der Verein Rat bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Eisenbahnrecht. Dieser lies sich die uns unbekannten Unterlagen der Landesdirektion zur Einsichtnahme schicken und hat seine Ergebnisse in die Bgründung des Widerspruches einfließen lassen. Mit Blick auf das laufende Verfahren möchte der Verein aus seiner Sicht aktuell nicht näher auf Details eingehen.

Dazu ein Text aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein

Veröffentlichung des im Stadtrat am 18.12.2019 beschlossenen Schreibens an Landesregierung An die Sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft für Wirtschaft und Arbeit für Infrastruktur und ländlichen Raum und des Innern Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat der Stadt Hohnstein richtet sich mit Beschluss vom 18.12.2019 mit folgendem Sachverhalt an Sie und fordert Sie zum Handeln auf. Mit Entscheidung Nr. C45_DD-8842.30/73/15 vom 05.11.2019 der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz und Landschaftspflege, wurde dem Schwarzbachbahnverein e. V. der beabsichtigte Wiederaufbau des Bahnkörpers im Schwarzbachtal versagt. Die Stadträte sind fassungslos über die Entscheidung der Landesdirektion. Der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn ist ein klarer öffentlicher Wille. Im Flächennutzungsplan, im Stadtentwicklungskonzept und im Erholungsortentwicklungskonzept der Stadt Hohnstein ist dieses Ziel festgeschrieben. Auch im Regionalplan „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ und im Tourismusleitbild 2025 des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz ist der Wiederaufbau der Schwarzbachbahn von Kohlmühle über Lohsdorf nach Hohnstein verankert und bestätigt. Das durch die Landesdirektion unterstellte mangelnde öffentliche Interesse entbehrt hiermit jeglicher Grundlage. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wurde der Stadt Hohnstein durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur Goßdorf/ Kohlmühle – Lohsdorf – Hohnstein gemäß § 5 AEG erteilt. Grundlage dieser Genehmigung ist der rechtliche Bestand der Infrastruktur als gewidmete Bahninfrastruktur. Daraus geht hervor, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um einen nach § 18 AEG planfeststellungspflichtigen Neubau eines Verkehrsweges handelt, sondern lediglich um eine Wiederherstellung des planungsrechtlich gedeckten betriebsfähigen Sollzustandes. Diese Rechtsauffassung teilt das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wie dies auch in der Nachricht des SMWA vom 17.11.2014 an das SMUL Referat 57 mitgeteilt wurde. Damit ist § 12 Nr. 5 VO NLPR nicht anzuwenden. Die Annahme der Landesdirektion, dass es sich um einen völligen Neubau einer Bahnstrecke handelt ist demnach nicht zutreffend. Die Aufnahme des Eisenbahnbetriebes ist nach §7 f AEG ein genehmigungspflichtiger Vorgang, bei dem die zuständigen Naturschutzbehörden beteiligt werden. Ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 12 Abs. 4 SächsNatSchG i.V.m. § 17 Abs. 1 BNatSchG ist hier nicht erforderlich. Aufgrund dieser Fehleinschätzung, eisenbahnrechtliche Aspekte hier nicht in Betracht ziehen zu wollen wird die gesamte Maßnahme als Eingriff gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG gewertet. Dieser Einschätzung wird aufgrund der rechtlichen Einordnung der Grundstücke als für den Bahnzweck gewidmet widersprochen. Zu gleichem Ergebnis kam auch die Untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 22.10.2019 gegenüber dem Schwarzbachbahnverein. Der Schwarzbachbahnverein hat gegen die Entscheidung der Landesdirektion Widerspruch eingelegt. Auch dem Vorwurf der angeblichen Unvollständigkeit der Unterlagen und Gutachten widerspricht der Verein. Der Verein hat in Absprache mit der Landesdirektion unabhängige und anerkannte Gutachter bemüht und die FFH-Verträglichkeitsprüfung entsprechend den Forderungen der Landesdirektion überarbeiten lassen sowie durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan ergänzen lassen. Dafür hat der Verein nahezu 15.000 Euro aufgewendet. Die Stadt Hohnstein unterstützt den Verein vollumfänglich bei seinen Bemühungen. Die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen ist ein weiterer Baustein der Verhinderung der kommunalen und touristischen Entwicklung in der Stadt Hohnstein durch die Rechtsvorschriften der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Erst kürzlich hat uns die Eröffnung des Klettermuseums in Bad Schandau am 01.11.2019 wieder daran erinnert. Das Kletterprojekt Hohnstein mit Klettergarten und Klettermuseum mit unserem tschechischen Partner aus Turnov ist an der Ablehnung des Klettergartens am Burgfelsen durch die Landesdirektion im Jahr 2011/2012 gescheitert. Das EU-Interreg-Projekt war von uns weit vorbereitet und wäre ein Nutzungsbaustein für die Burg Hohnstein gewesen. Wir waren dankbar, dass die Stadt Bad Schandau dann als deutscher Projektpartner für Hohnstein eingesprungen ist. Nun steht die Ausstellung in Bad Schandau. Das betrübt uns sehr. Umso mehr ärgert uns diese erneute Ablehnung eines weiteren Hohnsteiner Projektes durch die Obere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz in der Gebietsabgrenzung und den Regelungen in der Verordnung hemmt unsere kommunale Entwicklung. Bereits mit unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept des Landschaftsschutzgebietes vom 29.02.2012 und dann wiederholt mit Schreiben vom 10.04.2015 haben wir auf die Problematik in unserer Stadt aufmerksam gemacht. Aber „naturschutzpolitische Fragen“ wurden in der Abwägung der Nationalparkverwaltung ja nicht beantwortet. Anbei senden wir Ihnen weitere Projekte und deren Probleme beispielhaft zur Kenntnis. Wir fordern Sie hiermit auf, dienst- und fachaufsichtlich dafür zu sorgen, dass in der Landesdirektion die Grundsätze von Verwaltungshandeln, nämlich Recht- und Gesetzmäßigkeit, eingehalten werden. Das SMWA hat unmissverständlich festgestellt, dass es sich bei der Strecke (unabhängig vom derzeitigen Zustand) um eine gewidmete Bahnstrecke handelt. Die Entscheidung der Landesdirektion vom 05.11.2019 ist rechtswidrig und aufzuheben. Weiterhin bitten wir Sie hinsichtlich der generellen Problematik der Nationalparkregionsverordnung und deren Gebietsabgrenzung mit uns bis zum 31.03.2020 in einen Dialog zu treten. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Daniel Brade im Auftrag des Stadtrates der Stadt Hohnstein Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden…